Erschliessen Sie neue Wohn(t)räume
Suchen Sie den Schlüssel zum Glück? Der steckt schon (fast) im Schlüsselloch. Denn dank unserer Finanzierungsmöglichkeiten könnte sich Ihr Traum vom Eigenheim schon bald erfüllen. Die Glücksfaktoren? Niedrige Zinsen und flexible Laufzeiten.
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Gemeinsam mit unserem Partner für Hypotheken, der Luzerner Kantonalbank, bieten wir Ihnen attraktive Konditionen für Ihre Online-Hypothek.
Hypothekarrechner: Berechnen Sie Ihre Online-Hypothek

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Aktuelle Hypothekarzinssätze
Die angegebenen Zinssätze sind indikative Richtwerte und gelten für Ersthypotheken bis zur Höhe von 80% des Marktwertes der betreffenden Immobilie. Die Zinssätze unterliegen Marktschwankungen und werden täglich angepasst.
SARON Zinssatz 3 Monate | 1 Jahr | 2.1% |
3 Jahre | 2% |
Zinssätze können bis 9 Monate im voraus kostenlos fixiert werden.
Darüber hinaus fallen zusätzliche Forward-Sätze an, welche bei der Erstellung einer Offerte ausgewiesen werden.
Bedingungen
Um eine Swissquote Online-Hypothek beantragen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
• Sie sind Kunde/Kundin bei der Swissquote. Ihr/ Ihre Lebenspartner/in kann bei Bedarf für die Finanzierung als zusätzlicher Kreditnehmer eine Mitschuldnerschaft eingehen. Sie leben in der Schweiz und sind keine US-Person.
• Ihr laufendes Einkommen als Arbeitnehmer/in, aus selbstständiger Erwerbstätigkeit oder als Rentner/in stellt die Tragbarkeit der Liegenschaft langfristig sicher.
• Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit ist ein steuerbares Einkommen von mind. CHF 100'000 über die letzten 3 Jahre nachzuweisen.
• Die Tragbarkeit ist gegeben, wenn die Aufwände im Verhältnis zum Nettoeinkommen kalkulatorisch nicht über 34% liegen.
• Die Liegenschaft muss in der Schweiz liegen.
• Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein bestehendes Einfamilienhaus oder eine bestehende Eigentumswohnung (inklusive Ferienobjekte). Sich im Bau befindende Liegenschaften oder Liegenschaften mit grösserem Umbaubedarf können nicht finanziert werden.
• Das Grundstück gehört Ihnen; Finanzierungen auf Baurechtsparzellen sind nicht möglich.
• Im Grundbuch ist weder eine Nutzniessung, ein Vorkaufsrecht, noch ein Wohnrecht an eine Drittperson eingetragen
• Beim Kauf einer Liegenschaft müssen die Eigenmittel vor Kreditgewährung vollständig überwiesen worden sein. Bei einem Vorbezug von Pensionskassengelder muss das Auszahlungsdatum schriftlich durch die Pensionskasse bestätigt sein.
• Für den Fall, dass Immobilien mit einem Vorbezug von Pensionskassenguthaben finanziert werden, sind in jedem Fall 10 Prozent "harte" Eigenmittel notwendig.
• Der maximale Darlehensbetrag für den Hauptwohnsitz beträgt 80% des Liegenschaftswerts und bei Zweitwohnsitz/Feriendomizil 65%. Die Mindestrückzahlung für einen Hauptwohnsitz wird so festgelegt, dass der Darlehensbetrag innerhalb von 15 Jahren noch maximal 66% des Liegenschaftswerts entspricht.
• Die Zinsen sind vierteljährlich zu begleichen.
• Die Amortisationen (Kreditrückzahlungen) werden durch die Bank festgelegt und sind vierteljährlich mit gleichbleibenden Teilzahlungen zu begleichen. Die indirekte Amortisation über Vorsorgeguthaben (Sparen 3 bei der Luzerner Kantonalbank) ist möglich.
• Für die Belastung der Zinsen und Amortisationen sowie die Abwicklung der Hypothek wird ein Verbindungskonto bei der Luzerner Kantonalbank eröffnet. Die termingerechte Bereitstellung der Gelder für Zins- und Amortisationsbelastungen liegt in der Verantwortung des Kunden. Das Verbindungskonto darf nicht zum Anlegen von Liquidität verwendet werden. Die LUKB ist berechtigt, Liquiditätshaltegebühren (Negativzins) bei anderweitiger Verwendung zu verlangen.
• Der erste Auszahlungszeitpunkt (bei gestaffelter Hypothekenauszahlung aufgrund vertraglicher Umstände) liegt zwischen heute und einem Jahr. Der letzte Auszahlungszeitpunkt (vollständige Hypothekenauszahlung) liegt zwischen dem ersten Auszahlungszeitpunkt und fünf Jahren.